Was bedeutet die kirchliche Trauung?
Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Beide Ehepartner versprechen sich vor Gott und der Gemeinde ihre Liebe und Treue.
Die Eheleute empfangen den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Weg.
An wen wenden wir uns, wenn wir uns kirchlich trauen lassen möchten?
Wer sich kirchliche trauen lassen möchte, setzt sich am besten frühzeitig mit dem Gemeindebüro und dem zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin in Verbindung, um einen Termin für die Trauung auszumachen. Vor jeder Trauung wird mindestens ein Traugespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin geführt. Wünsche zur Gestaltung der Trauung und Fragen zum christlichen Eheverständnis werden dort miteinander besprochen.
Was brauchen wir für das Traugespräch?
Für das Traugespräch brauchen Sie die das Familienstammbuch (mit Heiratsbescheinigung der standesamtlichen Trauung) und einen Trauspruch (z.B. unter www.trauspruch.de).
Wann kann eine kirchliche Trauung stattfinden?
Das Brautpaar legt den Termin in Absprache mit dem Gemeindebüro (zur Reservierung der Kirche) und dem Pfarrer/der Pfarrerin fest.
Allerdings sollen Trauungen nicht in der Karwoche und den drei kirchlichen Hochfesten (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) sowie am Buß- und Bettag oder Ewigkeitssonntag stattfinden.
Trauungen an einem Sonntag sind eher unüblich.
Können wir Wünsche äußern zur Gestaltung der kirchlichen Trauung?
Ja, im Traugespräch können Sie mit dem Pfarrer/der Pfarrerin ihre Wünsche zur Gestaltung Ihrer Trauung besprechen, z.B. Liedwünsche und gottesdienstliche Texte, die Beteiligung von Sängern, Chören oder Musikern sowie der Blumenschmuck.
Muss man standesamtlich geheiratet haben, um getraut zu werden?
Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn Sie zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen sind.
Müssen Braut oder Bräutigam der evangelischen Kirche angehören, um kirchlich heiraten zu können?
Mindestens ein Ehepartner muss der evangelischen Kirche angehören und konfirmiert sein. Wenn ein Ehepartner zwar evangelisch, aber nicht konfirmiert ist, findet vor der Trauung eine Unterweisung im christlichen Glauben statt. Die Konfirmation ist anzustreben.
Können wir kirchlich heiraten, wenn ich evangelisch bin und mein Ehepartner katholisch ist?
Ja, wenn ein Ehepartner evangelisch und der andere katholische ist, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten „Mischehe“ und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.
Gibt es eine ökumenische Trauung?
Nein, im kirchenrechtlichen Sinn nicht. Aber es ist eine gemeinsame Form möglich. Dann gibt es entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder umgekehrt. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. Normalerweise ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Am besten findet vorher ein Traugespräch mit Pfarrern beider Konfessionen statt.
Kann ich ein zweites Mal kirchlich heiraten, wenn ich geschieden bin?
Ja, das ist möglich. Die Entscheidung darüber liegt in der Verantwortung des jeweiligen Pfarrers/der jeweiligen Pfarrerin.
Was ist, wenn mein Ehepartner keiner christlichen Kirche angehört?
Dann kann keine kirchliche Trauung stattfinden, wohl aber ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, der sich vom Ablauf eng an die Trauung anlehnt.
Wie ist es mit gleichgeschlechtlichen Paaren?
Nach evangelischem Verständnis steht die Liebe zweier Menschen im Vordergrund sowie ihr Versprechen, Verantwortung füreinander zu übernehmen, sich in guten und schweren Zeiten in aller Treue zu stützen und ihr Vertrauen wachsen zu lassen. Da ist es egal, ob das Paar gleichgeschlechtlich oder hetero ist.
Daher ist eine Trauung für gleichgeschlechtliche Paare möglich.
Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden?
Eine der zu segnenden Personen muss evangelisch sein.
Ja, wer den Wunsch hat, sein Ehejubiläum in einem Gottesdienste zu feiern und sich erneut den Segen Gottes zusprechen zu lassen, meldet dies im Gemeindebüro und beim zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin an.